Es ist nun endlich soweit: "nach den neuen Regelungen der ZLLV 2010 (Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgerätverordnung) dürfen Gleitschirme in Österreich betrieben werden, wenn die Lufttüchtigkeit nach dem Stand der Technik gewährleistet ist und der Hersteller dies auf dem Typenschild bestätigt hat. Der Halter des Gleitschirms ist für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit verantwortlich, indem er dafür sorgt, dass die notwendigen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten gemäß Betriebshandbuch durchgeführt werden." Inwieweit das auch für Speedflying/Speedriding geregelt ist, wäre interessant. Mehr auf der Seite der PMA